Die Preise für Privatversicherte und Selbstzahler basieren auf der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). In der Regel erstatten private Krankenversicherungen ihren Vollkostenversicherten die Kosten für mindu. Wir empfehlen Privatversicherten, vorab mit der eigenen Krankenversicherung abzuklären, ob ihr individueller Tarif mindu abdeckt.
GOÄ Gebühren Tabelle
Leistung
GOÄ-Ziffer
Basisbetrag
Steigerungsfaktor
Preis
Video-Sprechstunde (Gespräche 1 – 3)
812 analog (Anzahl 2)
29,14 €
2,3
134,06 €
IVPcheck
15 (Anzahl 1)
17,49 €
2,3
40,22 €
Die Stornierung/Verlegung von Terminen muss mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn erfolgen. Ein Termin an einem Montag muss bereits am Freitag zuvor storniert werden. Wird ein Termin zu spät abgesagt/verlegt, wird der Behandler eine Ausfallgebühr i. H. v. 60 EUR verlangen, welche von dem Patienten selbst zu tragen ist.